Sehr geehrte Eltern!
Vor Jahren ließen Sie Ihr Kind taufen. In den ersten Schuljahren wurde Ihr Kind durch die
Erstkommunion in das Fest der Gemeinschaft mit dem auferstandenen Christus geführt.
Nun folgt nun das eigenständige „JA“ der Jugendlichen zur Taufe und zum christlichen Glauben.
Unterstützt von der Kraft des heiligen Geistes wird, in der Firmung, der junge Mensch auf dem Weg
zu einer Persönlichkeit im Glauben an Jesus Christus herangeführt.
Ihre Tochter oder Ihr Sohn sollte im Jahr der Firmung mindestens 14 Jahre alt sein, regelmäßig die
Sonntagsmesse mitfeiern und den Firmunterricht besuchen.
Anmeldung bis spätestens 24. September 2018
Die Eltern der Firmlinge sind am 24. September 2018 um 19:15 Uhr zum Elternabend eingeladen!
Alle Mütter und/oder Väter sind herzlich zur Teilnahme eingeladen.
Bitte den Taufschein des Kindes mitbringen!
Freundliche Grüße!
Ihr Pfarrer
(Mag. Dr. Zbigniew Grochowski eh.)
Die Sakramente des Glaubens :
Der zweite Teil des Katechismus legt dar, wie das durch Jesus Christus und den Heiligen Geist ein für allemal gewirkte Heil vergegenwärtigt wird: in den heiligen Handlungen der Liturgie der Kirche, insbesondere in den sieben Sakramenten.
Die sieben Sakramente: Bitte anklicken !
Taufe, Firmung, Eucharistie, Buße, Krankensalbung, Priesterweihe und
Ehe.
Zuständig für die Taufe ist die (Haupt-) Wohnsitzpfarre
Bitte die notwendigen Dokumente mitbringen:
- Geburtsurkunde und Meldezettel des Täuflings
- Taufscheine der Eltern
- Heiratsurkunde, Trauschein
- Taufschein des Paten
Erstkommunion
Ich lade die Mütter und Väter der Erstkommunionkinder herzlich ein am 17. September 2018 um 19:15 Uhr in das Pfarrheim Schwarzlackenau zwecks Besprechung der Vorbereitung zur Erstkommunion zu
kommen. Bitte den Taufschein des Kindes mitbringen. Die regelmäßige Mitfeier der Sonntagsmesse und der Besuch des Erstkommunionsunterrichtes sind Voraussetzung zur Zulassung zur Erstkommunion!
Beichtgelegenheit
Jeweils Freitag und Samstag um 18:00 Uhr, vor der Hl. Messe und am Sonntag von 8:15 bis 8:40 oder nach telefonischer Terminvereinbarung.
Trauung
Bitte mindestens 3 Monate vor dem geplanten Termin, in der Pfarrkanzlei der Wohnpfarre der Braut, anmelden.
Bitte folgende Dokumente mitbringen:
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Taufschein, Geburtsurkunde und Meldezettel der Brautleute
- Heiratsurkunde des Standesamtes
Bei Vorliegen einer Vorehe:
- Scheidungsurteil oder
- Sterbeurkunde oder
- Annulierungsbescheid
Besuch des Eheseminars und Trauungsgespräch mit dem Priester.
Jederzeit nach Vereinbarung:
Krankensalbung und Krankenkommunion
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